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当官不为民做主不如回家卖红薯

dāng guān bù wèi mín zuò zhǔ bù rú huí jiā mài hóng shǔ

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Definitionen

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  1. 1. Wenn ein Beamter nicht für das Volk handelt, kann er ebenso gut nach Hause gehen und Süßkartoffeln verkaufen.